Arbeitszeit & Urlaub
Sonderurlaub beim Umzug: Wann gibt es frei, wann nicht?
Für den privaten Umzug gibt es in der Regel keinen bezahlten Sonderurlaub. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den Ortswechsel veranlasst: Im öffentlichen Dienst steht dann ein Tag zu, Bundesbeamten zwei. Mit Übersicht nach Beschäftigtengruppe, Antragsschritten und den Alternativen zum Urlaubstag.
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