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Bewerbung als Quereinsteiger: Wie der Berufswechsel gelingt

Wer als Quereinsteiger überzeugen will, übersetzt alte Erfahrung in die Sprache der neuen Stelle und belegt sie. Mit Übersetzungstabelle fürs Anschreiben, Lebenslauf-Aufbau, den Engpassberufen 2025 laut Bundesagentur und den Förderwegen bis zur Weiterbildungsprämie.

Kurz gesagt

  • Die Bundesagentur für Arbeit zählte für 2025 genau 157 Engpassberufe, dort haben Quereinsteiger die besten Chancen.
  • Eine Bewerbung überzeugt, wenn sie Erfahrung aus dem alten Beruf auf die Anforderungen der Anzeige überträgt und mit Zeugnissen belegt.
  • Abschlüsse lassen sich über Umschulung, Externenprüfung oder Validierung nachholen.
Aufgeklappter Laptop auf einem Holztisch, daneben ein offener Block mit kariertem Papier und ein schwarzer Stift
Foto: StartupStockPhotos / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Eine Bewerbung als Quereinsteiger hat dann Chancen, wenn sie die Erfahrung aus dem alten Beruf in die Anforderungen der neuen Stelle übersetzt und jede Behauptung mit Zeugnis, Zertifikat oder Beispiel belegt. Am größten ist die Nachfrage in den 157 Berufen, für die die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Fachkräfteengpassanalyse 2025 einen Engpass festgestellt hat.

Das Anschreiben trägt beim Quereinstieg mehr Gewicht als sonst. Es muss eine Frage beantworten, die sich jede Personalabteilung stellt: Warum sollte diese Person ohne Branchenabschluss die Aufgabe trotzdem können?

Wo Quereinsteiger gesucht werden

Viele Ratgeber nennen IT als Paradebranche für den Quereinstieg. Die aktuellen Zahlen sehen anders aus. Laut BA-Pressemitteilung vom 2. September 2026 gab es 2025 keine Engpässe mehr in der Softwareentwicklung und im IT-Vertrieb. Am stärksten gesucht waren weiterhin Pflege- und Gesundheitsberufe, dazu Bau- und Handwerksberufe, Köchinnen und Köche, Berufskraftfahrer sowie Erzieherinnen und Erzieher. Neu dazugekommen sind die Vermessungstechnik und die Sozialarbeit.

Im Jahresdurchschnitt 2025 waren rund 402.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Fachkräfte und höher Qualifizierte gemeldet, etwa die Hälfte davon in Engpassberufen. Nach Angaben der BA suchte aber nur ungefähr jede fünfte arbeitslose Fachkraft eine Stelle in einem dieser Berufe. Wer wechseln will, findet also genau dort die meisten offenen Türen.

BerufsfeldLage 2025 laut BATypischer Einstieg
Pflege und Gesundheitstärkste EngpässeHelfertätigkeit, dann Ausbildung oder Umschulung
Bau und HandwerkEngpassHelfer, später Externenprüfung oder Validierung
Köchin, KochEngpassKüchenhilfe, Umschulung
BerufskraftfahrerEngpassFührerschein und Qualifikation, oft gefördert
Erzieherin, ErzieherEngpassLandesrecht regelt Zugang und Anerkennung
Sozialarbeit, Vermessungstechnikneu im Engpassmeist mit passendem Studium oder Abschluss
Softwareentwicklung, IT-Vertriebkein Engpass mehrQuereinstieg möglich, aber mehr Konkurrenz

Die interaktive Engpassanalyse der BA zeigt die Lage auch nach Bundesland. Ein Beruf, der bundesweit knapp ist, kann in einer Region ausreichend besetzt sein. Vor der Bewerbung lohnt deshalb ein Blick auf die eigene Region.

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Anschreiben: alte Erfahrung in neue Anforderungen übersetzen

Der häufigste Fehler im Anschreiben ist die Entschuldigung. Ein Satz wie „Auch wenn ich keine Erfahrung in der Branche habe …“ lenkt den Blick auf die Lücke. Besser funktioniert die Übersetzung: Die Anforderungen aus der Stellenanzeige werden einzeln genommen, und zu jeder steht ein Beleg aus dem bisherigen Berufsleben.

Bisherige TätigkeitAnforderung in der AnzeigeBeleg im Anschreiben
Einzelhandel, Kasse und BeratungKundenservice im Innendienstrund 120 Kundenkontakte pro Schicht, Reklamationen selbst gelöst
Gastronomie, SchichtleitungDisposition in der LogistikDienstpläne für 8 Personen, Warenbestellung pro Woche
BürokauffrauVerwaltung in einer PflegeeinrichtungAbrechnung, Terminplanung, Umgang mit Fristen
Handwerk, Montagetechnischer VertriebProduktwissen aus der Praxis, Kundentermine auf der Baustelle
Elternzeit, Ehrenamt im VereinOrganisation, TeamarbeitKassenführung oder Veranstaltungen mit Zahl der Teilnehmer

Die Zahlen in der rechten Spalte sind Beispiele. Ins eigene Anschreiben gehören die eigenen Werte. Was sich nicht beziffern lässt, wird mit einem konkreten Fall beschrieben.

Ein Anschreiben für den Quereinstieg lässt sich in fünf Schritten aufbauen:

  1. Anzeige zerlegen: alle Muss- und Kann-Anforderungen herausschreiben.
  2. Jeder Anforderung einen Beleg aus Job, Weiterbildung oder Ehrenamt zuordnen.
  3. Einstieg mit dem Wechselgrund schreiben, zum Beispiel: „Seit drei Jahren übernehme ich in der Filiale die Einarbeitung neuer Kolleginnen. Diese Arbeit möchte ich zum Beruf machen.“
  4. Die zwei bis drei stärksten Belege im Hauptteil ausführen, den Rest dem Lebenslauf überlassen.
  5. Lücken offen benennen und den Plan dazu nennen, etwa einen begonnenen Kurs mit Abschlusstermin.

Eine Seite reicht. Floskeln wie „hiermit bewerbe ich mich“ oder „teamfähig und belastbar“ ohne Beispiel bringen keine Punkte. Personalverantwortliche lesen im Quereinsteiger-Anschreiben vor allem, ob der Wechsel durchdacht ist.

Lebenslauf: Kompetenzen nach vorne, Stationen dahinter

Im klassischen Lebenslauf stehen die Stationen rückwärts chronologisch. Für den Quereinstieg bewährt sich eine Mischform: Ganz oben steht ein kurzer Block mit drei bis fünf Kompetenzen, die zur neuen Stelle passen, darunter folgen die Stationen wie gewohnt. Unter jeder Station stehen die Tätigkeiten, die für die neue Aufgabe zählen, nicht alle Aufgaben des alten Jobs.

Weiterbildungen, Kurse und Praktika im Zielberuf bekommen einen eigenen Abschnitt. Diese Einträge zeigen, dass der Wechsel schon begonnen hat. Ein Foto oder das Geburtsdatum schreibt kein Gesetz vor. Arbeitgeber dürfen nach § 11 in Verbindung mit § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stellen nicht so ausschreiben, dass sie etwa wegen des Alters benachteiligen.

Wichtig für Quereinsteiger sind Arbeitszeugnisse. Nach § 109 der Gewerbeordnung haben Beschäftigte beim Ende eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Verlangen muss es Angaben zu Leistung und Verhalten enthalten, also ein qualifiziertes Zeugnis sein. Erst darin stehen die Tätigkeiten, die den Wechsel begründen. Ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit ist für den Quereinstieg zu dünn.

Berufsabschluss nachholen: drei Wege

In manchen Berufen genügt die Erfahrung für den Einstieg, in vielen öffnet erst ein Abschluss die Tür zu Fachkraft-Stellen und Tarifgruppen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) kennt dafür drei Wege.

WegVoraussetzungErgebnis
UmschulungMaßnahme bei zugelassenem Träger, oft per BildungsgutscheinAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf
Externenprüfung, § 45 Abs. 2 BBiGBerufstätigkeit von mindestens dem 1,5-Fachen der Ausbildungsdauerreguläre Abschlussprüfung ohne Ausbildung
Validierung, § 50b BBiGab 25 Jahren, Berufstätigkeit von 1,5-facher AusbildungsdauerBescheinigung der Vergleichbarkeit durch die Kammer

Ein Rechenbeispiel: Die Ausbildung zum Zielberuf dauert drei Jahre. Für die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG sind dann 3 × 1,5 = 4,5 Jahre Tätigkeit im Beruf nötig. Die Kammer kann ganz oder teilweise auf diese Mindestzeit verzichten, wenn Zeugnisse oder andere Nachweise die berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft machen.

Eine geförderte Umschulung in Vollzeit ist nach § 180 Abs. 4 SGB III in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer als die Ausbildung. Aus 36 Monaten werden also höchstens 24 Monate. Ausnahmen gelten, wenn Bundes- oder Landesrecht keine Verkürzung zulässt, oder wenn die Maßnahme auf Menschen ausgerichtet ist, die nur bei voller Dauer erfolgreich teilnehmen können.

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es das Validierungsverfahren nach § 1 Abs. 6 und § 50b BBiG. Laut Handwerkskammer Hannover läuft es in vier Schritten: Beratung, Antrag mit Lebenslauf und Nachweisen, Bewertung durch zwei Prüfer mit praktischen und mündlichen Aufgaben, dann Zeugnis oder Bescheid. Die Gebühren legen die Kammern selbst fest. Wer die volle Vergleichbarkeit bescheinigt bekommt, ist nach § 45 Abs. 3 BBiG auch zur Abschlussprüfung zuzulassen.

Förderung durch Arbeitsagentur und Arbeitgeber

Die Kosten einer Weiterbildung kann die Agentur für Arbeit übernehmen. Nach § 81 SGB III setzt das voraus, dass die Weiterbildung nötig ist, um bei Arbeitslosigkeit eine Stelle zu finden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Vor Beginn muss eine Beratung stattfinden, und Kurs wie Träger müssen zugelassen sein. Die Zusage gibt es als Bildungsgutschein. Wer Bürgergeld bezieht, wendet sich an das zuständige Jobcenter.

LeistungRechtsgrundlageBetrag
Prämie nach bestandener Zwischenprüfung§ 87a Abs. 1 Nr. 1 SGB III1.000 €
Prämie nach bestandener Abschlussprüfung§ 87a Abs. 1 Nr. 2 SGB III1.500 €
Weiterbildungsgeld für Arbeitslose§ 87a Abs. 2 SGB III150 € pro Monat
Lehrgangskosten für Beschäftigte, Betrieb unter 50 Beschäftigten§ 82 Abs. 2 SGB IIIin der Regel ohne Eigenanteil des Arbeitgebers

Die Prämien gibt es nur bei einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt. Wer beides besteht, kommt auf 2.500 Euro. Über 24 Monate Umschulung summiert sich das Weiterbildungsgeld auf 24 × 150 = 3.600 Euro, sofern die Voraussetzungen die ganze Zeit vorliegen.

Beschäftigte können über § 82 SGB III gefördert werden, unter anderem wenn der Kurs mehr als 120 Stunden dauert und Träger wie Maßnahme zugelassen sind. Größere Betriebe sollen sich an den Lehrgangskosten beteiligen: ab 50 Beschäftigten mit 50 Prozent, ab 500 mit 75 Prozent. Für Personalverantwortliche ist das ein Hebel, Quereinsteiger im eigenen Haus zur Fachkraft zu entwickeln. Verbindliche Auskunft gibt laut BA nur die Agentur vor Ort.

Häufige Fragen

Kann man sich als Quereinsteiger auf jede Stelle bewerben?

Ja, sofern der Beruf nicht reglementiert ist. Für Berufe mit staatlicher Anerkennung, etwa in der Pflege, im Lehramt oder in der Kita, regeln Bundes- und Landesrecht, wer welche Aufgaben übernehmen darf. Anzeigen mit dem Zusatz „auch für Quereinsteiger“ zeigen, dass der Arbeitgeber einarbeitet.

Welcher Satz sollte nicht im Anschreiben stehen?

Der Einstieg „hiermit bewerbe ich mich“ und jede Entschuldigung für fehlende Branchenerfahrung. Ebenso wenig überzeugen Eigenschaften ohne Beleg. „Belastbar“ wirkt erst mit einem Beispiel, etwa der Inventur mit doppelter Besetzung.

Wie viel Berufserfahrung wird als Ausbildung anerkannt?

Für Externenprüfung und Validierung gilt in der Regel das 1,5-Fache der regulären Ausbildungsdauer. Bei drei Jahren Ausbildung sind das 4,5 Jahre im Beruf. Die zuständige Kammer prüft, welche Zeiten zählen.

Fazit

Quereinsteiger sollten zuerst prüfen, ob der Zielberuf in der Engpassanalyse der BA steht und wie die Lage in der eigenen Region ist. Danach entsteht das Anschreiben aus der Stellenanzeige: Anforderung für Anforderung, jeweils mit Beleg aus dem bisherigen Berufsleben. Wer langfristig in die Fachkraft-Stelle will, klärt früh bei Arbeitsagentur oder Kammer, ob Umschulung, Externenprüfung oder Validierung passt, und rechnet die Prämien von bis zu 2.500 Euro mit ein.

Quellen

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