Kurz gesagt
- Für eine Gehaltserhöhung in derselben Stelle sind Ende 2026 etwa 4 bis 6 Prozent realistisch, weil die Inflation bei 3,3 Prozent und das Lohnplus laut Destatis bei 4,1 Prozent lag.
- Mehr ist mit neuen Aufgaben oder langer Pause begründbar.
- Überzeugend sind belegte Leistungen und Marktdaten, nicht private Kosten.

Wer in derselben Stelle bleibt, kann Ende 2026 mit einer Gehaltserhöhung von etwa 4 bis 6 Prozent rechnen, ohne die Verhandlung zu überreizen. Darunter wird es knapp: Die Inflation lag im September 2026 laut Statistischem Bundesamt (Destatis) bei 3,3 Prozent, eine Erhöhung um 3 Prozent bedeutet also real ein kleines Minus.
Mehr als 6 Prozent sind keine Unverschämtheit. Dafür braucht es aber einen Grund, den die Führungskraft nach oben weitergeben kann: neue Aufgaben, messbare Ergebnisse oder ein Gehalt, das deutlich unter dem Marktwert liegt.
Was die amtlichen Zahlen als Maßstab hergeben
Die meisten Ratgeber nennen pauschal „3 bis 10 Prozent“. Belastbarer ist ein Blick auf die Lohnstatistik. Laut Destatis lagen die Nominallöhne im 2. Quartal 2026 um 4,1 Prozent über dem Vorjahresquartal, die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,5 Prozent. Für das ganze Jahr 2025 meldete das Amt ein Lohnplus von 4,2 Prozent bei 2,2 Prozent Inflation.
Seitdem hat die Teuerung angezogen. Im Juli 2026 lag sie bei 2,8 Prozent, im August bei 2,9 und im September bei 3,3 Prozent, dem höchsten Wert seit Dezember 2023. Treiber waren nach Angaben von Destatis vor allem Kraftstoffe und Heizöl.
Der Durchschnitt verdeckt große Unterschiede. Die Spannweite zwischen den Branchen reicht im 2. Quartal 2026 von 1,8 bis 8,9 Prozent:
| Gruppe | Nominallohnplus Q2 2026 |
|---|---|
| Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 8,9 % |
| Energieversorgung | 7,6 % |
| Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 7,5 % |
| Vollzeit, unterstes Fünftel der Verdienste | 6,7 % |
| Alle Beschäftigten | 4,1 % |
| Vollzeitbeschäftigte insgesamt | 3,9 % |
| Kunst, Unterhaltung und Erholung | 3,4 % |
| Vollzeit, oberstes Fünftel der Verdienste | 3,3 % |
| Erziehung und Unterricht | 2,4 % |
| Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen | 1,8 % |
Quelle der Werte ist die Destatis-Pressemitteilung vom 27. August 2026. Unter den Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten wie schon 2025 das stärkste Plus. Wer im oberen Fünftel verdient, lag mit 3,3 Prozent nur knapp über der Inflation.
Realistische Spannen nach Ausgangslage
Die folgende Übersicht ist eine Orientierung der Redaktion, abgeleitet aus den Destatis-Werten, und keine Statistik über tatsächlich gezahlte Erhöhungen. Solche Zahlen veröffentlicht keine amtliche Stelle.
| Ausgangslage | Orientierung | Begründung |
|---|---|---|
| Gleiche Stelle, letzte Erhöhung vor etwa 12 Monaten | 4 bis 6 % | Inflation 3,3 %, Lohnplus 4,1 % |
| Gleiche Stelle, 2 Jahre ohne Erhöhung | 7 bis 10 % | Markt ist rund 8 % weitergelaufen |
| Deutlich mehr Verantwortung, gleiche Bezeichnung | 8 bis 12 % | neue Aufgaben mit Nachweis |
| Beförderung, erste Führungsaufgabe | 10 bis 20 % | neue Stelle, neue Gehaltsstufe |
| Tarifvertrag gilt | Tarifabschluss | Spielraum über Eingruppierung oder Zulage |
Der Wert für zwei Jahre ohne Erhöhung ergibt sich so: 4,2 Prozent Lohnplus im Jahr 2025 und 4,1 Prozent im Jahresvergleich bis Mitte 2026. 1,042 × 1,041 = 1,085, also rund 8 Prozent. Wer so lange nichts bekommen hat, ist im Vergleich zum Durchschnitt um diesen Betrag zurückgefallen, ganz ohne eigenes Zutun.
Rechenbeispiel: Was bei 3, 5 oder 10 Prozent übrig bleibt
Angenommen wird ein Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro. Die reale Veränderung berechnet sich als (1 + Erhöhung) geteilt durch (1 + Inflation) minus 1. Als Inflation dienen die 3,3 Prozent vom September 2026.
| Erhöhung | Plus pro Monat | Plus pro Jahr | Neues Monatsbrutto | Real nach 3,3 % Inflation |
|---|---|---|---|---|
| 3 % | 120 € | 1.440 € | 4.120 € | −0,3 % |
| 5 % | 200 € | 2.400 € | 4.200 € | +1,6 % |
| 8 % | 320 € | 3.840 € | 4.320 € | +4,5 % |
| 10 % | 400 € | 4.800 € | 4.400 € | +6,5 % |
Die Jahreswerte gelten ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Vom Bruttoplus kommt netto deutlich weniger an, weil auf jeden zusätzlichen Euro der persönliche Grenzsteuersatz und die Sozialabgaben fallen. Wie viel genau, hängt von Steuerklasse, Kinderzahl und Krankenkasse ab. Ein Brutto-Netto-Rechner zeigt den Unterschied, wenn beide Gehälter eingegeben werden.
Lieber in Euro als in Prozent fordern? Das funktioniert gut, wenn der Betrag zum Marktwert passt. 300 Euro mehr bei 4.000 Euro Brutto entsprechen 7,5 Prozent, bei 6.000 Euro nur noch 5 Prozent.
Den eigenen Marktwert ermitteln
Für den Marktvergleich gibt es zwei amtliche Quellen. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zeigt Entgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter für einzelne Berufe, aufgeteilt nach Region, Alter und Geschlecht. Destatis veröffentlicht die Verteilung über alle Berufe hinweg.
Laut Destatis lag der mittlere Bruttojahresverdienst (Median) von Vollzeitbeschäftigten 2025 bei 54.066 Euro inklusive Sonderzahlungen. In Ostdeutschland ohne Berlin waren es 46.013 Euro, im Westen 55.435 Euro. Die unteren 10 Prozent kamen auf höchstens 33.828 Euro, die oberen 10 Prozent auf mindestens 100.719 Euro.
Wichtig ist der Vergleich mit dem eigenen Beruf und der eigenen Region, nicht mit dem Bundesschnitt. Liegt das eigene Gehalt klar unter dem Median vergleichbarer Beschäftigter, ist das ein Argument, das sachlich bleibt und sich belegen lässt.
Gehaltserhöhung begründen: Argumente, die tragen
Geld gibt es für den Wert der Arbeit, nicht für den Bedarf. Die gestiegene Miete, das Auto oder ein Kind sind verständlich, für Arbeitgeber aber kein Grund. Die Inflation ist ein Sonderfall: Als Untergrenze taugt sie, nicht als Hauptargument.
| Argument | Wirkung | Beleg |
|---|---|---|
| Neue Aufgaben oder mehr Verantwortung | stark | alte und neue Aufgabenliste |
| Messbare Ergebnisse | stark | Umsatz, Einsparung, Projekte mit Zahlen |
| Gehalt unter Marktwert | stark | Entgeltatlas, Destatis, Stellenanzeigen |
| Weiterbildung, die im Job genutzt wird | mittel | Zertifikat und konkreter Einsatz |
| Inflation seit der letzten Erhöhung | schwach bis mittel | Destatis-Inflationsrate |
| Lange Betriebszugehörigkeit allein | schwach | nur zusammen mit Leistung |
| Private Kosten | schwach | besser weglassen |
Ein guter Satz für den Einstieg nennt Tatsachen statt Gefühle. Etwa so: „Seit März betreue ich zusätzlich die drei Großkunden aus dem Team Nord und habe den Rahmenvertrag mit 1,2 Millionen Euro Volumen verlängert. Ich möchte mein Gehalt an diese Aufgabe anpassen und schlage 4.400 Euro vor.“
Vorbereitung in sieben Schritten
- Datum der letzten Erhöhung und alte Gehälter heraussuchen.
- Aufgaben von damals und heute nebeneinanderschreiben.
- Drei bis fünf Ergebnisse mit Zahlen festhalten.
- Marktwert im Entgeltatlas für Beruf und Region nachschlagen.
- Zielwert und Untergrenze festlegen, Zielwert leicht über dem Wunsch.
- Termin eigens dafür anfragen, nicht zwischen Tür und Angel.
- Alternativen vorbereiten: Zulage, Jobticket, mehr Urlaub, bezahlte Weiterbildung.
Gute Zeitpunkte sind das Jahresgespräch, das Ende der Probezeit, ein abgeschlossenes Projekt oder die Übernahme neuer Aufgaben. Ungünstig sind Wochen mit Sparrunden oder Stellenabbau. Wo Gehälter in einer festen Jahresrunde angepasst werden, lohnt es sich, vorher nach dem Zeitplan zu fragen und das Gespräch davor zu legen.
Rechtlicher Rahmen
Einen allgemeinen Anspruch auf eine jährliche Gehaltserhöhung gibt es nicht. Gilt ein Tarifvertrag, steigen die Tarifentgelte mit dem Abschluss. Höhere Zahlungen sind nach § 4 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz zulässig, weil Abweichungen zugunsten der Beschäftigten erlaubt sind. Spielraum bietet oft die Eingruppierung: Wer dauerhaft Aufgaben einer höheren Entgeltgruppe erledigt, sollte die Einstufung prüfen lassen.
In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten können Beschäftigte nach §§ 10 und 12 Entgelttransparenzgesetz Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt einer vergleichbaren Tätigkeit des anderen Geschlechts verlangen. Die Anfrage muss in Textform gestellt werden, eine neue ist in der Regel erst nach zwei Jahren möglich. Üben weniger als sechs Beschäftigte des anderen Geschlechts die Vergleichstätigkeit aus, wird kein Vergleichswert genannt. Arbeitgeber ohne Tarifbindung müssen nach § 15 innerhalb von drei Monaten antworten. Wegen der Anfrage darf niemand benachteiligt werden, das regelt § 9 des Gesetzes.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 hätte laut Bundesfamilienministerium bis Juni 2026 umgesetzt sein müssen. Stand Oktober 2026 gilt in Deutschland weiter das bisherige Entgelttransparenzgesetz mit der 200er-Schwelle. Wann die Neufassung kommt, ist offen.
Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz bei den Grundsätzen der Lohngestaltung mit, also bei Gehaltsbändern und Entgeltsystemen, nicht beim einzelnen Betrag. Der Betriebsausschuss oder ein anderer Ausschuss des Betriebsrats darf nach § 80 Absatz 2 Einblick in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter nehmen. Fragen zur Einstufung lassen sich dort vertraulich klären.
Wenn der Arbeitgeber ablehnt
Ein Nein ist selten endgültig. Sinnvoll ist die Frage, was bis wann erreicht sein muss, damit die Erhöhung kommt. Ziel und Termin schriftlich festhalten, etwa in einer E-Mail nach dem Gespräch. Ist das Budget erschöpft, lassen sich Teile anders vergüten, über eine Zulage, eine Einmalzahlung oder mehr freie Tage. Steht bei einer Zulage ein Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt im Schreiben, kann sie später unter Umständen wieder entfallen.
Wer zweimal ohne nachvollziehbaren Grund vertröstet wird, sollte den eigenen Marktwert ernsthaft prüfen und sich nach anderen Stellen umsehen. Ein fremdes Angebot nur als Druckmittel einzuholen, ist riskant. Der Arbeitgeber kann es auch einfach annehmen und den Abschied akzeptieren.
Häufige Fragen
Sind 3 Prozent Gehaltserhöhung viel?
Ende 2026 nicht. Bei 3,3 Prozent Inflation im September 2026 bleibt die Kaufkraft mit 3 Prozent leicht unter dem Vorjahr. Das Lohnplus aller Beschäftigten lag zuletzt bei 4,1 Prozent.
Wie oft ist eine Gehaltserhöhung üblich?
Eine gesetzliche Regel gibt es nicht. Üblich ist, das Thema einmal im Jahr anzusprechen, meist im Jahresgespräch. Ohne Tarifvertrag kommt eine Erhöhung oft nur, wenn jemand danach fragt.
Wie viel Gehaltserhöhung nach 2 Jahren?
Nach den Destatis-Werten ist der Durchschnittslohn in dieser Zeit um rund 8 Prozent gestiegen. Wer zwei Jahre nichts bekommen hat, kann 7 bis 10 Prozent gut begründen.
Wie viel mehr Brutto für 200 Euro netto?
Das hängt davon ab, wie viel Steuer und Sozialabgaben auf den zusätzlichen Euro fallen. Liegen diese Abzüge zusammen bei 45 Prozent, gilt: 200 € ÷ (1 − 0,45) = rund 364 € brutto. Den genauen Wert liefert ein Brutto-Netto-Rechner.
Fazit
Für eine Gehaltserhöhung in derselben Stelle ist Ende 2026 ein Wert ab 4 Prozent sinnvoll, weil alles darunter die Inflation kaum ausgleicht. Wer länger nichts bekommen hat oder neue Aufgaben übernommen hat, kann 7 bis 12 Prozent mit Zahlen begründen. Am besten mit einer Aufgabenliste, drei messbaren Ergebnissen und einem Wert aus dem Entgeltatlas ins Gespräch gehen und einen konkreten Betrag nennen.
Quellen
- Statistisches Bundesamt · Reallöhne im 2. Quartal 2026, Pressemitteilung Nr. 308 vom 27.08.2026 · Abruf 10/2026
- Statistisches Bundesamt · Reallöhne im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 068 vom 27.02.2026 · Abruf 10/2026
- Statistisches Bundesamt · Inflationsrate im September 2026, Pressemitteilung Nr. 364 vom 13.10.2026 · Abruf 10/2026
- Statistisches Bundesamt · Mittlerer Bruttojahresverdienst 2025, Pressemitteilung Nr. 113 vom 01.04.2026 · Abruf 10/2026
- Bundesagentur für Arbeit · Entgeltatlas · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie startet · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 9 EntgTranspG, Maßregelungsverbot · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 10 EntgTranspG, Individueller Auskunftsanspruch · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 12 EntgTranspG, Reichweite · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 15 EntgTranspG, Verfahren bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 4 TVG, Wirkung der Rechtsnormen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 80 BetrVG, Allgemeine Aufgaben · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 87 BetrVG, Mitbestimmungsrechte · Abruf 10/2026



