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Fahrtkostenzuschuss und Jobticket: Steuerregeln 2026

Ein Jobticket für Bus und Bahn kann komplett steuer- und beitragsfrei sein. Geld fürs Autofahren dagegen kostet 15 Prozent Pauschalsteuer, und auch das nur bis 38 Cent je Kilometer. Wie beide Wege funktionieren, was sie kosten und warum Homeoffice-Tage die Rechnung ändern.

Kurz gesagt

  • Arbeitgeber dürfen Fahrten mit dem Auto mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer bezuschussen und das Geld mit 15 Prozent pauschal versteuern.
  • Jobtickets und Zuschüsse für Bus und Bahn sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn kommen.
  • Beides bleibt sozialversicherungsfrei, mindert aber die Pendlerpauschale.
Leerer Bahnsteig im Gegenlicht der Morgensonne, links mehrere Gleise mit Oberleitung, rechts ein verglastes Wartehäuschen
Foto: RoumanetD / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Ein Fahrtkostenzuschuss für den Weg mit dem eigenen Auto darf bis zur Höhe der Entfernungspauschale gezahlt werden, also 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Strecke und Arbeitstag. Der Arbeitgeber versteuert ihn pauschal mit 15 Prozent, Sozialbeiträge fallen nicht an. Ein Jobticket oder ein Zuschuss zu Bus und Bahn bleibt nach § 3 Nr. 15 EStG sogar ganz steuerfrei.

Seit 1. Januar 2026 gilt der Satz von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer und ohne Befristung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Bis Ende 2025 waren es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 Euro. Wer noch mit den alten Staffelwerten rechnet, zahlt zu wenig aus oder rechnet falsch ab.

Die Angaben beschreiben die Rechtslage im Oktober 2026 und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei größeren Mobilitätsmodellen schafft eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt vorab Klarheit.

Die Wege im Überblick

Für den Arbeitsweg gibt es im Steuerrecht mehrere getrennte Regeln. Die Regeln unterscheiden sich darin, wer Steuern zahlt, ob der Zuschuss zusätzlich zum Lohn kommen muss und ob er die Pendlerpauschale des Beschäftigten kürzt.

LeistungSteuerSozialversicherungZusätzlich zum Lohn nötig?Kürzt Pendlerpauschale?
Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG)0 %freijaja
Jobticket mit Pauschalsteuer (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)25 % zahlt Arbeitgeberfreineinnein
Fahrtkostenzuschuss Auto oder Rad (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)15 % zahlt Arbeitgeberfreijaja
Zuschuss über der Entfernungspauschaleregulär nach Lohnsteuerklassebeitragspflichtigneinnein
Dienstrad (§ 3 Nr. 37 EStG)0 %freijanein

Die Beitragsfreiheit folgt aus § 1 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV): Nummer 1 nimmt lohnsteuerfreie Zuschüsse aus, Nummer 3 die nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuerten. Bedingung ist laut SvEV, dass der Arbeitgeber die Leistung schon in der laufenden Entgeltabrechnung steuerfrei lässt oder pauschal versteuert. Wird erst später pauschaliert, etwa im Folgejahr, bleibt der Betrag beitragspflichtig.

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Fahrtkostenzuschuss fürs Auto: so wird gerechnet

Nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG darf der Arbeitgeber Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 15 Prozent pauschal versteuern, soweit sie den Betrag nicht übersteigen, den der Beschäftigte als Werbungskosten absetzen könnte. Die Obergrenze ist also die Entfernungspauschale: 0,38 Euro je vollem Kilometer der kürzesten Straßenverbindung und Arbeitstag. Bei reiner Autonutzung gilt die Grenze von 4.500 Euro im Jahr nicht, bei Motorrad, Roller oder E-Bike schon.

Damit niemand täglich Fahrten zählen muss, lässt das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachung zu. Laut BMF-Schreiben vom 18. November 2021 (Rz. 36) kann der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug von 15 Arbeitstagen im Monat ausgehen.

Rechenbeispiel: 25 Kilometer, Vollzeit im Büro

  • Höchstbetrag im Monat: 15 Tage × 25 km × 0,38 € = 142,50 €
  • Pauschale Lohnsteuer: 142,50 € × 15 % = 21,37 €
  • Solidaritätszuschlag (§ 4 SolzG, 5,5 % der Pauschalsteuer): 1,17 €
  • Kosten für den Arbeitgeber ohne Kirchensteuer: 142,50 € + 22,54 € = 165,04 €
  • Beim Beschäftigten kommen 142,50 € netto an.

Hinzu kommt je nach Bundesland und Verfahren eine pauschale Kirchensteuer. Die pauschale Lohnsteuer schuldet nach § 40 Abs. 3 EStG der Arbeitgeber. Wälzt er sie vertraglich auf den Beschäftigten ab, gilt der abgewälzte Betrag als zugeflossener Arbeitslohn und mindert die Bemessungsgrundlage nicht.

Zahlt der Betrieb mehr als 142,50 Euro, wird nur der übersteigende Teil wie normaler Lohn behandelt: Lohnsteuer nach den persönlichen Merkmalen und volle Sozialbeiträge.

Homeoffice und Teilzeit kürzen den Höchstbetrag

Die 15-Tage-Regel gilt für eine Fünftagewoche im Betrieb. Arbeitet jemand nach Arbeitsvertrag oder Homeoffice-Vereinbarung typischerweise an weniger Tagen vor Ort, sinkt die Zahl der Tage anteilig. Das BMF nennt in Rz. 41 das Beispiel einer Dreitagewoche: 3/5 von 15 Tagen ergeben 9 Tage.

Tage im Büro pro WocheTage pro Monat (Vereinfachung)Max. Zuschuss bei 15 kmMax. Zuschuss bei 25 kmMax. Zuschuss bei 40 km
5 Tage15 Tage85,50 €142,50 €228,00 €
4 Tage12 Tage68,40 €114,00 €182,40 €
3 Tage9 Tage51,30 €85,50 €136,80 €
2 Tage6 Tage34,20 €57,00 €91,20 €

Rechenweg: Tage × Kilometer × 0,38 Euro, Stand 2026. Fährt jemand an einem Tag nur einen Weg, etwa weil er abends von einer Dienstreise direkt nach Hause fährt, zählt nach Rz. 35 nur die halbe Pauschale für diesen Tag.

Jobticket und Zuschuss zu Bus und Bahn

§ 3 Nr. 15 EStG stellt zwei Dinge steuerfrei: Zuschüsse zu Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr und die kostenlose oder verbilligte Überlassung solcher Fahrkarten. Flugzeuge sind ausgenommen. Eine Obergrenze in Euro gibt es nicht, der Zuschuss darf aber laut BMF-Schreiben vom 15. August 2019 (Rz. 39) die tatsächlichen Ticketkosten des Beschäftigten nicht übersteigen.

Bei Tickets des Nahverkehrs kommt es auf die Nutzung nicht an. Solche Tickets bleiben steuerfrei, auch wenn das Ticket am Wochenende für private Fahrten genutzt wird. Im Fernverkehr ist das anders: Begünstigt sind dort nur Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, private Fernfahrten nicht. Eine Bahncard 100 für einen Pendler braucht deshalb eine eigene Prüfung.

Deutschlandticket als Jobticket

Das Deutschlandticket kostet 2026 monatlich 63 Euro, ab 1. Januar 2027 sind es 66,80 Euro (Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Abruf Oktober 2026). Als Jobticket gibt es 5 Prozent Rabatt, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises übernimmt. Voraussetzung ist eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen.

Posten20262027
Regulärer Preis pro Monat63,00 €66,80 €
Jobticket-Preis (minus 5 %)59,85 €63,46 €
Mindestzuschuss Arbeitgeber (25 % vom regulären Preis)15,75 €16,70 €
Eigenanteil Beschäftigte bei Mindestzuschuss44,10 €46,76 €
Steuerfreier Höchstbetrag bei voller Übernahme59,85 €63,46 €

Beim Mindestzuschuss zahlen Beschäftigte also 30 Prozent weniger als den Normalpreis. Übernimmt der Arbeitgeber den gesamten Jobticket-Preis, sind das 2026 im Jahr 718,20 Euro, die weder Lohnsteuer noch Sozialbeiträge auslösen.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu einem Ticket, das der Beschäftigte selbst kauft, muss er die Verwendung belegen. Das BMF verlangt in Rz. 39, die Fahrausweise oder Belege wie Rechnungen oder eine Bestätigung des Verkehrsunternehmens zum Lohnkonto zu nehmen.

Die Zusätzlichkeit: woran Gestaltungen scheitern

Der 15-Prozent-Zuschuss und das steuerfreie Jobticket setzen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommt. § 8 Abs. 4 EStG zählt vier Bedingungen auf. Der Zuschuss darf nicht auf den Lohnanspruch angerechnet werden, der Lohn darf nicht zu seinen Gunsten sinken, er darf keine bereits vereinbarte Gehaltserhöhung ersetzen, und fällt er weg, darf der Lohn nicht steigen.

Eine Gehaltsumwandlung (100 Euro weniger Brutto, dafür 100 Euro Fahrgeld) ist damit ausgeschlossen. Das BMF-Schreiben von 2019 sagt das für § 3 Nr. 15 ausdrücklich. Eine Ausnahme gibt es nur beim Jobticket: Nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber statt der Steuerfreiheit 25 Prozent Pauschalsteuer zahlen, und dann ist die Zusätzlichkeit nicht nötig. Diese Wahl gilt einheitlich für alle Jobticket-Leistungen eines Kalenderjahres.

Was der Zuschuss für die Steuererklärung bedeutet

Der Arbeitgeber trägt steuerfreie Jobticket-Leistungen und pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse in die Lohnsteuerbescheinigung ein (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 EStG). Das Finanzamt zieht diese Beträge von der Entfernungspauschale ab. Bei der 25-Prozent-Variante fürs Jobticket entfällt die Kürzung.

Rechenbeispiel Pendlerpauschale

Eine Sachbearbeiterin fährt 25 Kilometer und ist an 220 Tagen im Jahr im Büro. Die Entfernungspauschale beträgt 220 × 25 × 0,38 Euro = 2.090 Euro. Der Arbeitgeber hat 12 × 142,50 Euro = 1.710 Euro pauschal versteuert. Abziehbar bleiben 380 Euro.

Liegt der Rest mit allen anderen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (§ 9a EStG), wirkt sich die Kürzung gar nicht aus. Für die meisten Beschäftigten ist der Zuschuss deshalb ein klarer Gewinn: 1.710 Euro netto, statt über die Steuererklärung nur einen Teil davon als Erstattung zurückzubekommen.

Wer mit Bus und Bahn fährt und höhere Ticketkosten hat als die Entfernungspauschale, kann nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG die tatsächlichen Kosten ansetzen. Auch dann werden steuerfreie Arbeitgeberleistungen abgezogen.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer gerechnet: Seit 2026 gelten 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
  • 15 Tage pauschal angesetzt, obwohl die Person nur zwei Tage pro Woche ins Büro kommt.
  • Den Zuschuss per Gehaltsumwandlung finanziert und trotzdem 15 Prozent pauschal versteuert.
  • Für ein selbst gekauftes Ticket keine Belege zum Lohnkonto genommen.
  • Den Fahrtkostenzuschuss erst im Folgejahr nachträglich pauschal versteuert, nachdem Sozialbeiträge schon angefallen sind.

Häufige Fragen

Gibt es einen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Er kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Ohne solche Grundlage ist der Zuschuss eine freiwillige Leistung.

Zählt der Fahrtkostenzuschuss zum Bruttolohn?

Steuerlich ist er Arbeitslohn, wird aber pauschal versteuert und taucht in der persönlichen Lohnsteuerberechnung nicht auf. In der Lohnabrechnung steht er meist als eigene Position. Der Teil über der Entfernungspauschale ist normaler Bruttolohn.

Welche Nachteile hat der Fahrtkostenzuschuss für Arbeitgeber?

Die 15 Prozent Pauschalsteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer sind zusätzliche Kosten. Im Beispiel oben sind es rund 22,50 Euro im Monat je Person. Dazu kommt Verwaltungsaufwand für Entfernungen und Bürotage.

Lohnt sich ein Jobticket auch für Autofahrer?

Für Nahverkehrstickets ja, weil auch private Fahrten begünstigt sind. Die Leistung kürzt allerdings die Pendlerpauschale, auch wenn das Ticket kaum genutzt wird. Wer überwiegend Auto fährt, sollte das gegen den Fahrtkostenzuschuss abwägen. Beides zusammen ist möglich. Der pauschal versteuerbare Rahmen für den Fahrtkostenzuschuss sinkt dann um die steuerfreie Ticketleistung.

Fazit

Für Pendler mit Bus und Bahn ist das Deutschlandticket als Jobticket der günstigste Weg: bis 59,85 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei, ab 2027 bis 63,46 Euro. Autofahrern hilft der Fahrtkostenzuschuss mit 15 Prozent Pauschalsteuer, begrenzt auf 0,38 Euro je Kilometer. Personalabteilungen sollten die Zahl der Bürotage pro Person sauber festhalten und die 15-Tage-Regel bei Hybridarbeit kürzen. Beide Zuschüsse funktionieren nur zusätzlich zum vereinbarten Gehalt, nicht als Umwandlung.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz · Einkommensteuergesetz § 3 (Nr. 15 und 37) · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz · Einkommensteuergesetz § 8 (Zusätzlichkeit, Abs. 4) · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz · Einkommensteuergesetz § 9 (Entfernungspauschale) · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz · Einkommensteuergesetz § 40 (Pauschalierung) · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz · Einkommensteuergesetz § 41b (Lohnsteuerbescheinigung) · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz · Einkommensteuergesetz § 9a (Pauschbeträge) · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz · Sozialversicherungsentgeltverordnung § 1 · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz · Solidaritätszuschlaggesetz 1995 § 4 · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Finanzen · Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 14: Entfernungspauschalen und Pauschalbesteuerung (BMF vom 18.11.2021) · Abruf 10/2026 · lsth.bundesfinanzministerium.de
  • Bundesministerium der Finanzen · Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 17a: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (BMF vom 15.08.2019) · Abruf 10/2026 · lsth.bundesfinanzministerium.de
  • Bundesministerium der Finanzen · Lohnsteuer-Handbuch 2026, § 40 EStG mit Hinweisen · Abruf 10/2026 · lsth.bundesfinanzministerium.de
  • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Deutschland-Ticket in Baden-Württemberg · Abruf 10/2026 · vm.baden-wuerttemberg.de
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